PRESSEMITTEILUNG 15/2019

Traunstein, den 27.06.18

Hangrutsch am Eisenrichter Berg erfordert halbseitige Sperrung !

Aufgrund einer talseitigen Rutschung im Bereich des Eisenrichter Bergs, die voraussichtlich in Folge der vorausgegangenen nächtlichen Starkregener-eignisse ausgelöst wurde, muss die Bundesstraße 20 seit Mittwoch den 27.06.2018 ab 14:00 Uhr aus Verkehrssicherheitsgründen bis auf Weiteres halbseitig gesperrt werden.

Nach Begehung durch Mitarbeiter des StBA Traunstein und eines externen Gutachters wurde festgestellt, dass eine zum Zweck der Hangsicherung bestehende Steinschlichtung, die bereits mit einem Drahtgeflecht  überspannt war, auf eine Länge von ca. 15-20 m abgerutscht ist. Dies führte dazu, dass die bisher den Verkehrsraum sichernde Schutzplanke mit ihren vier Pfosten vollständig freigelegt wurde und ihre Rückhaltefunktion nicht mehr erfüllen kann. Die abgerutschte bzw. abgesackte Böschungsschulter wurde dabei teilweise unterhöhlt, so dass eine  Stützwirkung nicht mehr gegeben ist. Ein weiteres Abrutschen von Material unterhalb der Fahrbahn wird derzeit voraussichtlich nur durch eine überschüttete Gabionenkonstruktion unterhalb der Fahrbahn verhindert. Sie wurde durch den Hangrutsch teilweise freigelegt. Ein Nachbrechen der Randbereiche ist somit jederzeit möglich und könnte sich auch auf die angrenzenden Bereiche ausdehnen.

Es ist davon auszugehen, dass das aktuelle Ereignis durch einen Starkniederschlag in der vorangegangenen Nacht ausgelöst wurde. Durch den erhöhten Wassereintrag in die Böschung wurde der Hang instabil und führte somit zum Versagen der Böschung.

Die Sicherheitslage erforderte ein sofortiges Eingreifen der Straßenbauverwaltung. Vor Ort wurden daher folgende Maßnahmen festgelegt:

  • Der talseitige Fahrstreifen wurde sofort gesperrt. Hierzu wurde von der Straßenmeisterei Bischofswiesen unverzüglich eine ca. 100 m lange halbseitige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage eingerichtet.
  • Um das anfallende Straßenwasser vor dem Abrissgebiet abzuleiten, wurden mit Kaltmischgut vor der Hangrutschung an zwei Stellen kleine Schwellen erstellt.
  • Die Rutschungsstelle wird von der Straßenmeisterei Bischofswiesen 2 Mal am Tag auf Veränderungen kontrolliert und dasErgebnis protokolliert.

Weiteres geplantes Vorgehen:

  • Zur Absicherung des Straßenverkehrs ist geplant, eine Betongleitwand im Gefahrenbereich aufzustellen.
  • Nach einer geologischen Einschätzung der Gesamtsituation wird vom beauftragten Gutachter des Bauamtes ein Sofortsicherungskonzept erstellt.
  • Das Konzept ist in einem nächsten Schritt mit der Bahn abzustimmen, um die für den Bahnbetrieb einhergehenden Gefahren abzuschätzen.
  • Das StBA Traunstein versucht die erforderlichen Sofortsicherungen (vsl. Anker und Spritzbetonarbeiten) mit einer verfügbaren Firma möglichst kommende Woche bereits auszuführen und somit Gefahren für den Bahnbetrieb auszuschließen.

Welche Maßnahmen zur nachhaltigen Sanierung des Eisenrichterbergs erforderlich werden und wann die halbseitige Verkehrsführung aufgehoben werden kann, ist vom Gutachten des beauftragten Fachbüros abhängig und kann daher derzeit nicht belastbar vorausgesagt werden. Nach Einschätzung des StBA Traunstein wird eine Sanierung jedoch nur mit sehr hohem  Aufwand möglich sein.

Für die grundhafte Erneuerung des Eisenrichter Bergs liegt bereits eine weitgehend ausgearbeitete Planung vor, die eine Erneuerung der Stützkonstruktionen und der Fahrbahn in mehreren Abschnitten vorsieht. Ob darauf aufbauend die Gefahrenstelle  saniert werden kann wird in den nächsten Wochen zu klären sein.

Das Staatliche Bauamt Traunstein bittet die Verkehrsteilnehmer für die unvermeidbaren Behinderungen um Verständnis.

Traunstein, 27.06.2018
Staatliches Bauamt Traunstein,

gez.
Christian Rehm
Behördenleiter

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