PRESSEMITTEILUNG 16/2019

Traunstein, den 02.07.18

Staatsstraße 2095 Alzbrücke in Seebruck - Tonnagebeschränkung auf 12 Tonnen

Aus Sicherheitsgründen darf die Staatsstraßenbrücke über die Alz in Seebruck ab dem kommenden Wochenende mit Ausnahme von Linienbussen nicht mehr von Fahrzeugen befahren werden, die schwerer als 12 Tonnen sind. Die Schäden am Bauwerk in Verbindung mit konstruktiven Mängeln haben die Tragkraft der Brücke soweit in Mitleidenschaft gezogen, dass nun eine Tonnagebeschränkung auf 12 Tonnen angeordnet werden muss. Das Staatliche Bauamt Traunstein erklärt die Hintergründe.

Auslöser für die Tonnagebeschränkung ist der schlechte Zustand der mittlerweile 85 Jahre alten Brücke.

Rost an den Stahlteilen und die damit verbundenen Risse und Abplatzungen am Beton haben die Brücke soweit geschädigt, dass die vorhandenen statischen Sicherheitsreserven des Bauwerks inzwischen bedenklich weit aufgebraucht sind, wie eine Nachrechnung gezeigt hat.

Das Bauwerk aus den 1930er Jahren wurde nach dem damaligen Stand der Bautechnik geplant
und gebaut und somit nicht für die heutigen Verkehrslasten ausgelegt. Man ging vielmehr davon aus, dass die schwersten Fahrzeuge auf der Brücke eine 24 Tonnen schwere Dampfwalze und ein  12 Tonnen schwerer LKW sein würden. Angesichts der Fahrzeuggewichte moderner LKW verbleiben daher selbst bei einwandfreiem Zustand der Brücke nur geringe Sicherheitsreserven.

Da es seinerzeit noch keine computergestützten Berechnungsmethoden und auch keinerlei Erfahrungen über die schädlichen Einwirkungen der Salzstreuung im Winterdienst gab, hat die Brückenkonstruktion zusätzlich aus heutiger Sicht erhebliche konstruktive Defizite. Diese Konstruktionsmängel haben dazu geführt, dass besonders hoch belastete Teile des Bauwerks am Brückenüberbau und an den Auflagern am meisten vom tausalzbedingten Rostfraß geschädigt sind. Eine kurzfristige Sanierung der Brücke ist aber ohne monatelange Vollsperrung nicht möglich und aufgrund des Alters auch nicht mehr wirtschaftlich.

Das Staatliche Bauamt Traunstein ist daher gezwungen, der entsprechenden Empfehlung des Statikers und des zusätzlich beauftragten unabhängigen Prüfingenieurs zu folgen,  und für die Brücke eine 12 Tonnen Tonnagebeschränkung auszusprechen.

Sie darf deswegen zukünftig nur noch mit Fahrzeugen befahren werden, die ein tatsächliches Gesamtgewicht von nicht mehr als 12 Tonnen aufweisen.

Ausnahmen gibt es für den öffentlichen Personennahverkehr: Schul- und Linienbusse dürfen nach wie vor über die Brücke fahren.

Gemeinsam mit der Polizei und dem Landratsamt Traunstein hat das Staatliche Bauamt Traunstein ein Beschilderungskonzept entworfen, das frühzeitig auf die Tonnagebeschränkung hinweist. Der von der Sperrung betroffene Schwerverkehr soll ab sofort das vorhandene Autobahn, Bundes- und Staatsstraßennetz als Alternative nutzen.

Das Bauwerk bleibt zudem unter verstärkter Beobachtung, so dass auf eine weitere Schadensausbreitung bei Bedarf schnell reagiert werden kann.

Die Lastbeschränkung wird mit dem Aufstellen der entsprechenden Beschilderung voraussichtlich  am kommenden Freitag in Kraft treten, sie muss bis zum Ersatzneubau aufrechterhalten bleiben. Die technischen Planungen dafür  sind bereits in vollem Gange.

Um das notwendige Baurecht zu erhalten, ist im Anschluss die Durchführung eines förmlichen
Planfeststellungsverfahrens notwendig, in dessen Zuge alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Belange behandelt werden.

Aus heutiger Sicht ist mit einem Neubau frühestens ab dem Jahr 2021 zu rechnen.

Florian Paukner
Staatliches Bauamt Traunstein