PRESSEMITTEILUNG 18/2019

Traunstein, den 25.07.18

Bauarbeiten am Eisenrichter Berg starten Anfang August! - Linienbusse voraussichtlich ohne gravierende Einschränkungen

Nachdem die talseitige Rutschung vom 27.06.2018 im Bereich des Eisenrichter Berges in den vergangenen Wochen provisorisch gesichert wurde, hat das Staat-liche Bauamt Traunstein den nächsten Schritt in die Wege geleitet. Der kritische, etwa 60 m lange Bereich der B20 wird ab kommender Woche, Anfang August bis voraussichtlich Ende des Jahres, grundhaft erneuert. Die Einrichtung der Baustel-le am Fuße des Eisenrichter Berges konnte in den vergangenen Tagen bereits be-obachtet werden. Das vor einigen Wochen vorgestellte Konzept der Verkehrsfüh-rung während der Bauzeit wurde durch Anregungen aus der Bevölkerung ange-passt. Der Ausbau ist alternativlos, da der von der Hangrutschung betroffene Ab-schnitt der B20 aus Sicherheitsgründen nur nach einer grundhaften Erneuerung wieder zweispurig freigegeben werden kann.

Die geplante Verkehrsführung hat erwartungsgemäß eine Reihe von Anfragen in der Bevölkerung des inneren Landkreises ausgelöst, da viele Verkehrsteilnehmer unmittelbar von der halbseitigen Sperrung der B20 betroffen sind. Insbesondere die vorgesehene Verkehrsführung während der Bauarbeiten mit einer Einbahnregelung von Norden nach Süden hat vermehrt zu Diskussionen geführt.

Die mit der Verkehrsführung verbunden Ziele sind einerseits der kurzen Bauzeit mit einer Fertigstellung der Bauarbeiten vor dem Wintereinbruch geschuldet, andererseits sollen die Verkehrsteilnehmer trotz hoher Verkehrsbelastung ohne längere Wartezeiten durch die Baustelle geführt werden. Das Staatlichen Bauamt Traunstein versucht dabei – soweit möglich – den vorgetragenen Belangen der Betroffenen gerecht zu werden, höchste Priorität hat allerdings die Wiederherstellung der zweispurigen Verkehrsführung noch vor dem Winter!

Nachdem nun in ersten Gesprächen mit der Firma die Bauarbeiten besprochen wurden, lassen sich auch weitere Angaben über den voraussichtlichen Bauablauf machen. Dabei sind auch die Vorschläge für eine verbesserte Verkehrsregelung eingeflossen.

Zurzeit finden vorbereitende Maßnahmen und die Einrichtung der Baustelle statt. Entgegen den Erstmeldungen ist der Baubeginn bereits für die kommende Woche Anfang August vorgesehen. Die Bauarbeiten in den ersten 6 Wochen können unter der jetzigen Verkehrsregelung halbseitig mit Ampelregelung voraussichtlich bis Mitte September durchgeführt werden. Hier handelt es sich um den Spezialtiefbau. Ab Mitte September beginnt der Ingenieurbau. Dann wird die Verkehrsregelung auf eine Einbahnregelung zwischen 6.30 Uhr früh und 18.00 Uhr abends umgestellt und zwar jeweils werktags von Montag bis Freitag. Zwischen 18.00 Uhr abends und 6.30 Uhr früh ist weiterhin die halbseitige Verkehrsführung mit Ampelregelung vorgesehen, ebenso am Wochenende. Damit wird der Forderung vieler Pendler nach zeitlicher Ausdehnung der  Ampelregeung soweit möglich Rechnung getragen. Für den Linienverkehr des RVO werden darüber hinaus zwischen 6.30 Uhr und 18.00 Uhr Ausnahmen zugelassen. Die Bahnlinie mit dem Zugverkehr zwischen Bad Reichenhall und Berchtesgaden ist aller Voraussicht nach nicht von Einschränkungen durch die Baumaßnahme betroffen.

Der Vorschlag betroffener Verkehrsteilnehmer den parallel verlaufenden Holzstubenweg, der für Radfahrer erst vor zwei Jahren asphaltiert wurde, als Ausweichstrecke zu benutzen, wird vom StBA Traunstein nicht weiter verfolgt. Die Ableitung des Pkw-Verkehrs im Einbahnverkehr ist aus mehreren Gründen nicht möglich: So ist auf dieser Strecke ein ungesicherter Bahnübergang zu queren und es sind mehrere unübersichtliche Grundstückszufahrten vorhanden. Die Fahrbahnbreite von etwa 3,50m lässt keinen Begegnungsverkehr zu. Eine Einbahnregelung würde darüber hinaus die Belange der betroffenen Grundstücksbesitzer nicht berücksichtigen. Für Einsatzfahrzeuge wären bei Unfällen die Möglichkeiten zur Rettung und Bergung deutlich eingeschränkt. Der Weg befindet sich darüber hinaus in der Baulast und damit in der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Bischofswiesen, die somit eine Änderung der jetzigen Beschränkung umsetzen müsste.

Auch wurde vermehrt darauf hingewiesen, die Einbahnregelung umzudrehen. Diesen Vorschlag kann nicht gefolgt werden, da sich mit der vom Bauamt während der Bautätigkeiten vorgesehenen Einbahnregelung von Bad Reichenhall nach Berchtesgaden über den Eisenrichter Berg und der Gegenrichtung über die Umleitungsstrecke (Alpenstraße B305 und B21) der Verkehr aus Richtung Süden in Berchtesgaden und Bischofswiesen leichter „abfangen“ lässt als im Raum Bad Reichenhall. Auswertungen verschiedener Videobeobachtungen der vergangenen Monate belegen, dass die Verkehrsbeziehungen auf der B20 von Norden nach Süden und umgekehrt in etwa ausgeglichen sind.

Eine weitere Ausdehnung der Ampelregelung vormittags bis auf etwa 8.00 Uhr wie von einzelnen Pendlern gewünscht ist auf Grund der kurzen, zur Verfügung stehenden Bauzeit nicht möglich ohne die Fertigstellung des 1. Bauabschnittes vor dem Winter ernsthaft zu gefährden. Aus diesem Grunde bleibt zunächst die Planung einer Verkehrsregelung mit der Einbahnregelung zwischen 6.30 und 18.00 Uhr unverändert.

Das Staatliche Bauamt Traunstein bittet die Verkehrsteilnehmer für die unvermeidbaren Behinderungen um Verständnis.

Staatliches Bauamt Traunstein, 25.07.2018
Christian Rehm
Behördenleiter