PRESSEMITTEILUNG 169/2023

Traunstein, den 27.07.23

VGH weist Klagen gegen Ortsumfahrung Laufen ab

Seit 26.07.2023 liegt dem Staatlichen Bauamt Traunstein der Tenor der Urteile in Sachen B20 Ortsumfahrung Laufen vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat sämtliche Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern abgewiesen und die Revisionen nicht zugelassen. Damit besteht vollziehbares Baurecht für die Ortsumfahrung Laufen. Gegen die Nichtzulassung der Revisionen kann noch Beschwerde eingelegt werden, über die dann das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hat. Die diesbezügliche Beschwerdefrist von einem Monat beginnt, wenn die vollständigen Urteilsbegründungen vorliegen. Damit wird aber erst im 4. Quartal 2023 gerechnet.

Für das Staatliche Bauamt Traunstein ist das Urteil ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung der dringend notwendigen Umfahrung für Laufen. Allerdings bleibt auch festzuhalten, dass der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist. Unabhängig davon wird das Staatliche Bauamt Traunstein angesichts dieser Urteile mit der Bauvorbereitung beginnen.